CITES
Die Bundesverwaltung unterhält im ein Büro für den Vollzug des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES) im Bereich Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse in der Schweiz (CITES- Büro).
CITES leitet sich ab von "Convention on International Trade in Endangered Species of wild fauna and flora". Das internationale Handelsübereinkommen soll sicherstellen, dass Wildtiere und Wildpflanzen und deren Erzeugnisse nur in einem Mass in den internationalen Handel kommen, damit eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Vorkommen nicht überschritten wird. Bis 2006 sind 169 Länder beigetreten. Die Handelsströme werden mit Bewilligungen überwacht und können mit Quoten eingeschränkt werden. Der internationale Handel mit stark gefährdeten Arten kann sogar ganz eingestellt werden. Rund 5’000 Tierarten und 28'000 Pflanzenarten werden so gegenwärtig gegen Übernutzung geschützt. Beispiele im Bereich Flora sind etwa Orchideen, Kakteen, Mahagoni-Holz oder Amerikanischer Ginseng.
In der Schweiz trat CITES 1975 in Kraft. Vollzugsbehörde ist das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET). Dieses kontrolliert Einfuhren von Sendungen, welche dem Übereinkommen unterstehen, erteilt für Aus- und Wiederausfuhren die nötigen Bescheinigungen und informiert über die Bestimmungen. Für Kontrollen von lebenden Pflanzen ist im Auftrag des BVET der Eidg. Pflanzenschutzdienst (EPSD) verantwortlich, für pflanzliche Erzeugnisse (Hölzer, Medizinal- und Aromapflanzen) der Zoll. Die Unterbringung von beschlagnahmten Pflanzensendungen (Einfuhr ohne CITES-Zeugnis) wird im Botanischen Garten geregelt.
E-Mail: import.export@bvet.admin.ch



